Alkohol bei den Jungschützen
Wer achtet auf mein Kind, wenn es mit den Jungschützen unterwegs ist?
Hand aufs Herz: Wer an Jungschützen denkt, denkt gleichzeitig an Festzelte. Und wer an Festzelte denkt hat unmittelbar lange Theken und ebenso lange Biertische vor seinem geistigen Auge. Wir Jungschützen wären nicht aufrichtig wenn wir sagen würden, dass wir auf den Schützenfesten keinen Alkohol trinken würden.
Aus unserem Selbstverständnis gehört es dazu, als Schütze auch tüchtig zu feiern, wenn es denn einen Anlass gibt. Und ja: für die meisten bedeutet das auch viel Bier zu trinken.
ABER:
- Kein Kind erhält Alkohol.
- Jugendliche dürfen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes und in Abstimmung mit deren Eltern Alkohol in begrenztem Maße
konsummieren
- Auf Fahrten stehen Kindern und Jugendlichen ZU JEDER ZEIT mindestens zwei nüchterne, volljährige Betreuer zur Verfügung
- Kinder und Jugendliche stehen nicht dabei, wenn sich die Großen "besaufen" Wir achten darauf, dass für alle ein
ansprechendes Programm geboten wird
- Kinder und Jugendliche nehmen auch an den Feiern auf Bundes- oder Diözesanjungschützentagen teil. Immer in Abstimmung
mit den Eltern und im EInklang mit dem Jugendschutzgesetz
Sollten Sie Sorgen haben, dass die oben genannten Punkte nicht eingehalten werden, oder sollten sie weiter Fragen haben, melden Sie sich bei einem Vorstandmitglied.
Für ihr minderjähriges Kind erhalten Sie vor jeder Fahrt ein Informationsschreiben mit Notfallnummern, Adressen und weiteren nützlichen Informationen.